Die Freiwillige Feuerwehr.
Verein, Behörde oder beides?

Egal ob Feuerwehrfest oder Großeinsatz, für die meisten Bürger gibt es einfach nur “Die Feuerwehr”. Dass sich aber hinter diesem Begriff zwei rechtlich völlig getrennte Institutionen verbergen, ist weitgehend unbekannt.

Zum einen gibt es hier die öffentliche Einrichtung Feuerwehr.
Diese ist, wie zum Beispiel auch der Bauhof oder die Gemeindeverwaltung, eine öffentliche Institution jeder Stadt und Gemeinde. Sie ist eines von vielen einzelnen Ämtern (Abteilungen) innerhalb der Gemeindeverwaltung. Leiter des Amtes “Feuerwehr” ist der von den Mitgliedern der Einsatzabteilung gewählte und vom Gemeindevorstand zum Ehrenbeamten zu ernennende Gemeindebrandinspektor. Die öffentliche Feuerwehr untergliedert sich in die drei Abteilungen Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung und Ehren- und Altersabteilung. Zu ihr gehören das Feuerwehrgerätehaus, die Einsatzfahrzeuge mitsamt ihrer Ausrüstung sowie alle Aufgaben, die mit der Allgemeinen Hilfe und dem Brand- und Katastrophenschutz zu tun haben. Jede Stadt / Gemeinde ist gesetzlich zur Aufstellung einer schlagkräftigen Feuerwehr verpflichtet, um die Sicherheit ihrer Bürgerschaft zu gewährleisten. Die Hauptfinanzierungslast liegt daher auch bei der Kommune.

Dann gibt es noch den privatrechtlichen Feuerwehrverein.
Dieser nennt sich “Freiwillige Feuerwehr Bickenbach e.V.” und ist der Förderverein für die Feuerwehr. Ihm obliegt auch die gesamte kulturelle und soziale Arbeit, wie z.B. die Teilnahme an Volksfest und Weihnachtsmarkt sowie der nicht-feuerwehrtechnische Teil der Jugendarbeit. Die Erlöse der Vereinsaktivitäten werden zur Förderung des Brandschutzes und der Jugendfeuerwehr verwendet.

Diese Zweiteilung in öffentliche Einrichtung und privatrechtlichen Feuerwehrverein hat historische Ursachen: Zur Zeit ihrer Gründung im Jahr 1907 war die Freiwillige Feuerwehr Bickenbach ausschließlich eine Initiative von Bürgern zur Bekämpfung von Bränden. Sie löste seinerzeit die bis dahin in öffentlicher Regie geführte Pflichtfeuerwehr ab. Seit der Neustrukturierung Anfang der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts ist der Brandschutz und die Ausrüstung der Feuerwehr erneut in die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit der Gemeinden gestellt worden. In Ergänzung hierzu hat der Verein Freiwillige Feuerwehr gemäß seiner Satzung vorrangig die Aufgabe, das Feuerwehrwesen der Gemeinde Bickenbach zu fördern, für den Brandschutzgedanken zu werben, Mitglieder für die Feuerwehr zu gewinnen und die Jugendfeuerwehr zu fördern. Der Verein stellt damit den Zusammenschluss der Einsatzabteilung, der Ehren- und Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr und den über 430 fördernden Mitgliedern dar. Von 1969 bis 1989 gehörte auch das heutige Musikcorps Bickenbach als eigenständige Abteilung zum Feuerwehrverein. Die Geschicke des Vereins werden von seinem Vorstand geleitet. Den Vorsitz führt der Gemeindebrandinspektor und dessen Stellvertreter, ergänzt um Rechner und Schriftführer sowie vier Beisitzer. Mit den Beiträgen der passiven Mitglieder sowie aus Spenden wird die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Geräten und Fahrzeugen unterstützt. So wurden im Laufe der Zeit erhebliche Mittel für den Aus- und Umbau des Gerätehauses aufgewandt und bauliche Veränderungen durch vereinseigene “Handwerker” vorgenommen sowie die Anschaffung von Fahrzeugen bezuschusst bzw. vollständig finanziert. Auch wurde Medien- und Computertechnik für die theoretische Ausbildung angeschafft. Einen weiteren Schwerpunkt der Förderung bildet die Jugendfeuerwehr. Für diese wurden mehrere Mannschaftszelte und Feldbetten erworben und die Teilnahme an Fahrten und Freizeiten ermöglicht. Aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden allein wären all diese Aktivitäten jedoch nicht zu finanzieren. Auch die Erträge aus den jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen, wie z.B. Volksfest und Weihnachtsmarkt, bei denen die Aktiven der Einsatzabteilung, die Mitglieder der Ehren- und Altersabteilung sowie engagierte fördernde Mitglieder einen beträchtlichen Arbeitseinsatz leisten, fließen hier mit ein. Die Pflege des Zusammenhalts innerhalb der Feuerwehr wird durch gemeinschaftliche Aktivitäten, in Form von Ausflügen, Kameradschaftsabenden oder jahreszeit-bezogenen Veranstaltungen gefördert. Auch die Kontaktpflege nach außen erlangt einen immer größeren Stellenwert. So besteht seit der Hochwasserkatastrophe 2002 intensiver Kontakt zu den Feuerwehrkameraden in Trebsen / Sachsen. Auch der Kontakt zu den Feuerwehrkameraden der Bickenbacher Partnerstadt St. Philbert entwickelt sich sehr positiv.

In der Vergangenheit galt es für Besitzer von Wohneigentum als Selbstverständlichkeit, zumindest förderndes Mitglied bei der Feuerwehr zu sein. Es wäre schön, wenn das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der Frauen und Männer in Ihrer Feuerwehr durch Ihre fördernde Mitgliedschaft anerkannt würde.

Ansprechpartner

Andreas Daniel
Sandstraße 4
64404 Bickenbach
Telefon 0171-6708511
a.daniel@feuerwehr-bickenbach.de

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